Das Konsulat der Republik Estland in Stäfa / Zürich

Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Konsulates sind im internationalen Konsularabkommen von Wien geregelt. Dort wird auch klar geregelt, dass immer auch das Gastland mit der Errichtung des Konsulates und mit der Person des Konsuls oder Honorarkonsuls ein-verstanden sein muss. In der Schweiz braucht dies einen Beschluss des Bundesrates.

Konsule (= berufsmässige Vertreter des entsprechenden Landes, sowie Honorarkonsule = Vertreter ehrenhalber, ohne entsprechende Beamtenanstellung und Bezahlung) sind einander in ihren Aufgaben gleichgestellt. Das Konsulat soll vor allem in Probleme geratenen Landsleuten beistehen, um im Gastland entsprechend den nationalen und internationalen Gesetzen und Abkommen behandelt zu werden. So ist das Konsulat zu benachrichtigen, wenn ein Bürger der Republik Estland in der Schweiz aus irgend welchen Gründen verhaftet wird und in Haft sitzt. Der Konsul ist dann berechtigt und verpflichtet, den Häftling im Gefängnis zu besuchen und sicherzustellen, dass diesem der rechtmässige Rechtsschutz gewährt wird.

Mit der Abschaffung der gegenseitigen Visa-Pflicht zwischen der Schweiz und den baltischen Staaten sind die Konsulate entlastet. Die übrigen konsularischen Geschäfte wie Beglaubigungen und administrative Regelungen von estnischen Dokumenten sind im Detail zwischen dem Konsulat, der zuständigen Botschaft (in Wien) und der Konsularabteilung im estnischen Aussenministerium in Tallinn geregelt.

Das Konsulat der Republik Estland in Stäfa / Zürich wird sich bemühen, den zahlreichen sesshaften und den durchreisenden Esten in der Schweiz bei Problemen behilflich zu sein. Zögern Sie nicht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüssen

Hans Graf, Honorarkonsul

 



Das Konsulat ist wie folgt erreichbar:

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr,  09.00 - 11.00 h
Tel.  044 926 88 37
Fax  044 926 88 38
e-mail estland@bluewin.ch
oder via Kontaktformular
 
Das Konsulat in Stäfa ist zuständig für die Kantone Zürich, Glarus, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Graubünden.
Für die übrigen Kantone ist für den Konsularbereich die Botschaft der Republik Estland in Wien zuständig.